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Allgemeine Geschäftsbedingungen (-AGB-) der adguests® GmbH

Stand 25.01.2010

§ 1 Leistungsbeschreibung


(1) adguests ist eine Internetplattform, mit deren Hilfe ein Unternehmer (Anbieter) über seine Kunden (teilnehmende Kunden werden im Folgenden als Insider bezeichnet) Empfehlungen an Dritte ausstellen kann und den Insider am Erfolg dieser Empfehlung teilhaben lässt. Der Anbieter gibt dazu seinen Insidern über adguests die Möglichkeit, vom Anbieter definierte Gutscheine zu erstellen und zu versenden. Anbieter und Insider werden im Folgenden auch als Mitglieder bezeichnet. Gutscheine werden bei adguests auch Coupons genannt, besonders wenn sie keinen Geldbetrag enthalten.
(2) adguests bietet selbst keine Gutscheine an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen Anbieter und Insider geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung der zwischen Anbieter und Insider geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen Anbieter und Insider.
(3) Nach Anmeldung kann der Insider Gutscheine an Dritte senden. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine wird durch den Anbieter auf adguests im Vorfeld festgelegt. Von jedem Rechnungsendbetrag, der im Zusammenhang mit einem adguests-Gutschein gestellt wird, erhalten bis zu vier beteiligte Insider eine Provision, deren Höhe der Anbieter im Vorfeld festlegt. Der Anbieter ist daher verpflichtet, diese Rechnungsbeträge unter Angabe der Gutscheinnummer spätestens bis zum Folgetag 12:00 Uhr auf der adguests-Website zu verbuchen. Die verteilten Provisionen können vom Insider ab einer Höhe von 5,00 € in einen Geldgutschein des entsprechenden Anbieters gewandelt werden. Eine Barauszahlung dieser Geldgutscheine ist vorbehaltlich (7) ausgeschlossen.
(4) Ein Insider kann für seinen persönlichen, eigenen Besuch beim Anbieter sich einen Rückvergütungscoupon ausstellen. Dieser wird vom Anbieter akzetpiert. Auf die Rückvergütungscoupons entfallen die gleichen Provisionen, wie bei der Einlösung (siehe (3)) eines normalen Gutscheins. (
5) Zur Einlösung des Gutscheins ist ausschließlich der entsprechende Anbieter verpflichtet. Der Anbieter garantiert, dass er auch nach Kündigung seiner Mitgliedschaft bei adguests die Gutscheine für die Dauer ihrer Gültigkeit (bis zu 12 Monate) einlösen wird. Spricht der Anbieter gegenüber dem Insider ein wirksames Lokalverbot aus, führt dies zum Erlöschen des Guthabens des Insiders. Hatte der Insider vor der Anmeldung Lokalverbot, ist diese nichtig, der Anspruch auf evtl. verdiente Provisionen erlischt.
(6) adguests-Gutscheine sind ohne Zustimmung des entsprechenden Anbieters nicht im Zusammenhang mit anderen Sonderangeboten verwendbar. Grundsätzlich sind die adguests-Gutscheine nicht kombinierbar und nicht übertragbar, der Anbieter darf einer Übertragung jedoch zustimmen.
(7) Durch die Einlösung eines Gutscheins ist es einem Dritten möglich, selbst Insider zu werden und damit weitere Gutscheine zu erzeugen und zu versenden. Der Anbieter akzeptiert auch diese Gutscheine.
(8) Bei Aufgabe seines Betriebes verpflichtet sich der Anbieter, den Betrag der Geldgutscheine in bar zu erstatten.
(9) Auf der adguests-Website veröffentlichte Inhalte von Anbietern und Insidern werden grundsätzlich nicht von adguests auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

§ 2 Anmeldung


(1) Die Nutzung der Teledienste der adguests-Website setzt einen Internetzugang, ein E-Mail-Konto und die Anmeldung als Anbieter oder Insider (Mitglied) voraus. Anmeldename ist die E-Mail Adresse des Mitglieds. Das Mitglied trägt die die Kosten für seinen Internetzugang selbst.
(2) Die Anmeldung ist für den Insider kostenlos. Der Anbieter hat eine Gebühr gemäß § 5 dieser AGB zu entrichten.
(3) Die Anmeldung des Anbieters stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags dar. Dieses Angebot kann adguests durch Bereitstellung der Leistung oder entsprechende Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
(4) Die Anmeldung des Insiders erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu AGB und Datenschutzrichtlinie. Mit der Anmeldung kommt zwischen adguests und dem Insider ein Vertrag über die Nutzung der adguests-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
(5) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Besonders Minderjährige dürfen sich nicht bei adguests anmelden.
(6) Die von adguests bei der Anmeldung für Anbieter abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdienste-Rufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Firmennamen und einen Vertretungsberechtigten. (7) Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).
(8) Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
(9) Bei der Anmeldung können Insider einen Mitgliedsnamen wählen. Der Mitgliedsname darf nicht Rechte Dritter – besonders keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
(10) Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, adguests umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
(11) adguests wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie nach seinem Passwort fragen.
(12) Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
(13) Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
(14) adguests behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
(15) Mit der Anmeldung stimmt der Anbieter der Veröffentlichung seiner Mitgliedschaft auf der adguests-Webseite und/oder sonstigen Medien zu.

§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages


(1) adguests stellt den Mitgliedern die adguests-Website mit den in §1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. adguests kann die Nutzung der adguests-Website oder einzelner Funktionen der adguests-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten.
(2) Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der adguests-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. adguests beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). adguests berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen.
(3) adguests ist berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern, wenn es für einen beschleunigten Ablauf oder Komfort der Mitglieder sinnvoll scheint.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung


(1) Der Nutzungsvertrag des Anbieters wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von adguests oder dem Anbieter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
(2) Insider können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. adguests kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Das Rechts auf außerordentliche Kündigung (§ 4) durch adguests wird durch beide Punkte nicht berührt.

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung


(1) adguests kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die adguests-AGB verletzt oder wenn adguests ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, besonders zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:
• Verwarnung von Mitgliedern
• Be-/Einschränkung der Nutzung der adguests-Plattform
• Vorläufige Sperrung
• Endgültige Sperrung
(2) Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt adguests die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, besonders ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
(3) adguests kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der adguests-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn
• die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Mitglieder geboten ist.
• es falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
• es sein Mitgliedskonto überträgt.
• es andere adguests -Mitglieder oder adguests in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von adguests missbraucht.
• ein Anbieter Webcodes trotz Abmahnung nicht persönlich übergibt, sondern öffentlich auslegt.
• der Anbieter einen Insolvenzverfahren unterliegt oder ihm die behördliche Konzession entzogen wird.
• ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
(4) Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos.
(5) Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die adguests-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
(6) adguests kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Gebühren, Kosten und Zahlung


(1) Die Anmeldung und Teilnahme als Insider bei adguests ist kostenlos. Der Anbieter bezahlt eine monatliche, umsatzabhängige Gebühr. Für die Zusendung der Webcodes wird eine einmalige Anmeldegebühr von 48.-- €, für die Verwaltung der Zahlungsflüsse eine Provision von 1,07 % auf den Bruttorechnungsbetrag erhoben. Dies jeweils netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. adguests ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Gebühr jederzeit zu verändern. Die Änderung wird wirksam, wenn bei adguests innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Anbieter kein Widerspruch des Anbieters zugeht. adguests wird den Anbieter mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(2) Die Anmeldegebühr ist sofort zur Zahlung fällig und erfolgt durch Bankeinzug. Die Provision wird bis zum ersten Werktag nach Ablauf eines Monats durch adguests vom Konto des Anbieters eingezogen. Der Anbieter hat mit der Anmeldung hierfür sein Einverständnis erteilt. adguests kann ausnahmsweise der Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck zustimmen.
(3) Der Anbieter bestimmt bei der Angebotsabgabe zur Anmeldung seinen individuellen Provisionssatz, an den er für 12 Monate ab Anmeldedatum gebunden bleibt. Insider erhalten dann für geworbene und eigene Rechnungsbeträge die ausgelobte Provision als Rabattgutschrift. Diese liegt zwischen 1 und 3 % je Buchung und gilt gleichermaßen für geworbene Gäste als auch für die Bemessung der Werberprovision. Provisionen auf einen Rechnungsbetrag werden in der Spitze über vier Generationen verdient. Somit beträgt der Bruttogesamtrabatt je Rechnungsbetrag 4-12 % aus denen der Anbieter die Kosten für den Wareneinsatz und evtl. zusätzlich notwendigem Personal zu tragen hat.
(4) Wird ein Gastronomiebetrieb durch Werbung eines Gastes zum Anbieter, erhält dieser Gast von adguests eine Gutschrift zur Einlösung als Vermittlungsprovision beim Anbieter in Höhe von 48.-- € brutto. adguests wird diesen Betrag beim Anbieter von dessen späterer Provisionsrechnung in Abzug bringen. Zusätzlich wird die Aufnahmegebühr für den Anbieter auf 24.-- € netto reduziert. Der Anbieter bzw. Anbieteranwärter stimmt diesem Verfahren zu.

§ 6 Allgemeine Grundsätze


(1) Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der adguests-Website sowie anderer Leistungen von adguests die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Mitglieder dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung der adguests-Plattform erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.
(3) adguests ist liberal. Der Anbieter verpflichtet sich, bei Verzehrgutscheinen alternativ ein alkoholfreies Getränk statt Alkohol oder ein vegetarisches statt ein Amuse geule auf Fleischbasis vorzuhalten, gfs. auf Wunsch der Gäste gegen die ursprünglich angebotene Alternative zum Tausch anzubieten und alle MitarbeiterInnen darüber in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Freistellung


(1) Das Mitglied stellt adguests von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber adguests geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die adguests-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der adguests -Website. Das Mitglied übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von adguests einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist. Das Mitglied ist verpflichtet, adguests für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung


(1) Gegenüber Anbietern haftet adguests für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit adguests, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet adguests für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(2) Gegenüber Insidern (Verbrauchern) haftet adguests nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von adguests zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet adguests jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von adguests, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von adguests .
(5) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch adguests und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 9 Schriftform und Gerichtsstand


(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
(2) Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
(3) Für Insider, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds.

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